ANONYMES UND SICHERES MELDESYSTEM FÜR KMU UND ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER

Die digitale Hinweisgeberlösung

 

 

Schützen sie ihre Organisation und deren guten Ruf!

Geben sie ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, Fehlverhalten und Missstände anonym und sicher zu melden. So erfahren sie frühzeitig von auftretenden Schwierigkeiten, können sofort gegensteuern und bewahren ihre Organisation nicht nur vor Regelverletzungen und Gesetzesverstößen, sondern waren auch dessen guten Ruf in der Öffentlichkeit.

Mit unserer digitalen Hinweisgeberlösung erfüllen sie die EU-Hinweisgeber-Richtlinie 2019/1937 sowie aktuellste
Compliance-Vorschriften.

Geeignet für:

  • Organisationen des öffentlichen Rechts
  • Kleine und mittelständische Unternehmen

Warum ein Hinweisgebersystem?

Ende 2021 trat die neue EU-Hinweisgeber-Richtlinie 2019/1937 in Kraft.

Mit dem daraus resultierenden Hinweisgeberschutzgesetz soll die Anonymität eines Hinweisgebers gewahrt werden. Genauer gesagt sollen mit einer Organisation bzw. einem Unternehmen verbundenen Personen geschützt werden, welche ein Fehlverhalten beobachtet und dieses anonym und ohne Angst vor Repressalien wie z. B. Jobverlust, intern melden wollen.

 

Verpflichtende interne Meldeplattform

Organisationen und Unternehmen sind demnach verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten, sodass Mitarbeitende einen unternehmensinternen Verstoß melden können. Im Hinweisgeberschutzgesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen einen internen Meldekanal präferieren und einfügen sollten.

Hier gehts direkt zur Anfrage!

Zum Kontakt  

Wer soll geschützt werden?

Mitarbeitende sowie Ehemalige

Bewerbende

Auszubildende

Beteiligete und Investoren

Kunden

Lieferanten

Wer steht in der Pflicht ein Hinweisgebersystem einzuführen?

Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 10 Millionen Euro, für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und Landes- und Bundesbehörden bedeutet dieses neue Gesetz, dass sie für ihre Mitarbeitenden interne Meldekanäle für solche Verstöße einrichten müssen. Diese Meldekanäle müssen folgende Anforderungen erfüllen. 

 

Juristische Personen
über 250 Mitarbeiter

Stichtag: 19.12.2021

Juristische Personen über
50 Mitarbeiter/10 Mio. € Umsatz

Stichtag: 17.12.2023

Gemeinden über
10.000 Einwohner

Stichtag: 16.12.2021

Landes- und
Bundesbehörden

Stichtag: 19.12.2021

Sie müssen:

  • Vertraulichkeit gewährleisten
  • Die Offenlegung von Informationen über den Meldenden verhindern
  • Die DSGVO einhalten
  • Anonymität für Hinweis gebende ermöglichen
  • Vor Repressalien schützen

Zudem ist seitens des Unternehmens eine Ombudsperson zu benennen, die Meldungen annimmt und den Hinweisen nachgeht. Die Richtlinie besagt zu den Fähigkeiten einer Ombudsperson, dass diese folgenden Eigenschaften innehaben muss:

  • Sachverstand, um Hinweisen der Meldung nachzugehen
  • Unabhängigkeit
  • Vertraulichkeit

Essential

für < 50 Mitarbeiter

588,- €*

pro Jahr

  • Tool für anonymes Hinweisgeben per Web und Telefon
  • Fallmanagement-System inkl. Reporting
  • Sprachen (2)
  • Zugänge (2)
  • LegalTegrity Branding
  •  Kundenservice

 

 

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Professional

für < 1.000 Mitarbeiter

1.990,- €*

pro Jahr

  • Tool für anonymes Hinweisgeben per Web und Telefon
  • Fallmanagement-System inkl. Reporting
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  •  Kundenservice
  • Paket zur Unternehmenskommuniktaion


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  • Tool für anonymes Hinweisgeben per Web und Telefon
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  • Sprachen und Zugänge nach Bedarf
  • Trainingsmaterial
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  • Optional: Online-Schulungen


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Ersteinrichtung Basis

95,00 €*

 

Ersteinrichtung Corporate

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Corporate Branding, Individuelle Fragebögen

Zusätzliche Benutzerzugänge

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Zusätzliche Sprachen

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